AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Orcar Rental
(Orcar rental e.U. / Orcar rental GmbH)
Stand: [09.10.2025]
Orcar rental e.U. · Vertragspartner bis auf Widerruf / sofern in Bestätigung & Rechnung genannt Adresse: Concorde Business Park 1/B6/107, 2320 Schwechat, Österreich
Orcar rental GmbH · verbundenes Unternehmen / Zahlungsabwicklung & künftiger Vertragspartner
Adresse: Concorde Business Park 1/B6/107, 2320 Schwechat, Österreich Firmenbuchnummer (FN): 649039w · Firmenbuchgericht: Landesgericht Korneuburg
Kontakt (für beide): office@orcarrental.at · +43 676 9017171 · www.orcarrental.at
§ 0 – Geltungsbereich & verbundene Gesellschaften
Diese AGB gelten für Mietverträge der Marke „Orcar Rental“, die entweder von der Orcar rental
e.U. oder der Orcar rental GmbH geschlossen werden.
Vertragspartner ist jeweils die in der Buchungsbestätigung und in der Rechnung ausdrücklich genannte Gesellschaft (e.U. oder GmbH).
Die Zahlungsabwicklung (insb. Karten-/Terminalzahlungen) kann – ohne Änderung des Vertragspartners – durch die jeweils andere Gesellschaft vorgenommen werden. Zahlbelege können daher den Merchant-Descriptor „Orcar rental GmbH“ oder „Orcar rental e.U.“ ausweisen.
Zahlungen an die jeweils auf dem Beleg ausgewiesene Gesellschaft oder deren Zahlungsdienstleister wirken schuldbefreiend gegenüber dem in der Buchungsbestätigung genannten Vertragspartner.
Der Vertragspartner ist berechtigt, Forderungen aus dem Mietvertrag an die verbundene Gesellschaft zwecks Einzug abzutreten und/oder diese als Inkassobevollmächtigte einzusetzen. Die Rechnungsstellung erfolgt weiterhin durch den vertragsschließenden Rechtsträger.
§ 1 – Geltungsbereich, Vertragspartner
Diese AGB gelten für die Vermietung von Kraftfahrzeugen („Fahrzeug“) durch den Vermieter an Verbraucher:innen und Unternehmer:innen („Mieter:in“).
Abweichungen gelten nur schriftlich. Zwingende Verbraucherrechte bleiben unberührt.
§ 2 – Voraussetzungen der Anmietung (Ausweis/ID)
Mindestalter/Führerscheinerfordernisse je Fahrzeugklasse ergeben sich aus Angebot/Buchung.
Bei Übergabe vorzulegen: gültiger Führerschein im Original und eine zweite Identifikation (amtlicher Lichtbildausweis oder auf den/die Mieter:in lautende Kredit-/Debitkarte).
Zusätzliche Fahrer:innen sind vor Fahrtantritt zu benennen und müssen dieselben Voraussetzungen erfüllen.
§ 3 – Buchung, Vertragsabschluss, Widerruf
Der Vertrag kommt durch Buchungsbestätigung des Vermieters zustande.
Kein 14-Tage-Widerruf bei Mietwagen mit festem Zeitraum (gesetzliche Ausnahme). Umbuchungen/Stornierungen nach den jeweils bekanntgegebenen Tarifen/Fristen.
§ 4 – Mietdauer, Übergabe & Rückgabe
Mietbeginn/-ende gemäß Bestätigung.
Verspätete Rückgabe: ab 60 Minuten nach vereinbartem Rückgabezeitpunkt wird Zusatzmietzeit gemäß Tarif verrechnet; ab Beginn der nächsten 24-Stunden-Periode gilt ein weiterer Miettag als begonnen.
Übergabe-/Rückgabeprotokoll dokumentiert Zustand, Tankstand, Zubehör, Kilometerstand; Abweichungen sofort melden.
Rückgabe im gleichwertigen Zustand (normale Abnutzung ausgenommen) mit vollständig zurückgegebenem Zubehör.
Übermäßige Verschmutzung wird gemäß Anlage 1 berechnet.
§ 5 – Nutzung, Verbote, Ausland
Vertragsgemäße Nutzung; untersagt sind u. a. Motorsport, Offroad, Fahrschule, gewerbliche Personenbeförderung (sofern nicht ausdrücklich gestattet), Abschleppen ohne Genehmigung, unsachgemäße Beladung.
Rauchverbot: In allen Fahrzeugen ist Rauchen untersagt; Zuwiderhandlung → Sonderreinigung gemäß Anlage 1.
Haustiere: nur in geeigneter Transportbox/Schutzdecke und nach vorheriger Zustimmung; entstehende Reinigungs-/Schadenskosten trägt die Mieter:in (Anlage 1).
Auslandsfahrten:
– Nachbarländer (DE, CZ, SK, HU, SI, IT, CH, LI): kostenfrei, wenn vorab (spätestens bei Übergabe) bekanntgegeben.
– Nachträgliche Meldung einer Fahrt in Nachbarländer: Bearbeitungsgebühr 75 € inkl. USt.
– Weitere Länder: nur nach vorheriger persönlicher Zustimmung; es können Zusatzgebühren/Deposits anfallen (Bestätigung vor Fahrt erforderlich).
§ 6 – Kilometer, Kraftstoff, Zubehör
Kilometerlimit und Mehrkilometersatz lt. Tarif/Vertrag.
Tankregelung: „voll/voll“. Fehlende Betankung: Kraftstoff zum Tagespreis + Servicepauschale (Anlage 1).
Fehlendes/defektes Zubehör wird zum Wiederbeschaffungswert zuzüglich Abwicklung (Anlage 1) verrechnet.
§ 7 – Preise, Kaution, Zahlung & Card-on-File
Preise inkl. ausgewiesener USt (sofern anwendbar) und vereinbarter Leistungen. Kaution/Pre-Authorisierung via Kredit-/Debitkarte bei Übergabe möglich.
Die Mieter:in ermächtigt den Vertragspartner, fällige Forderungen (z. B. Mehrkilometer, Kraftstoff, Reinigung, Gebühren, Strafen, Aufwände gem. Anlage 1) über das hinterlegte Zahlungsmittel zu belasten (Card-on-File).
Die Zahlungsabwicklung kann über die jeweils andere Gesellschaft (e.U. ↔ GmbH) erfolgen. Kartenzahlungen/Belastungen durch Orcar rental GmbH oder Orcar rental e.U. erfolgen im Namen und für Rechnung des vertragsschließenden Rechtsträgers und wirken schuldbefreiend.
Verzug: gesetzliche Verzugszinsen; Mahn-/Inkassokosten gem. Anlage 1.
§ 8 – Versicherung & Haftung der Mieter:in
Soweit vereinbart besteht eine Haftungsbegrenzung laut Tarif.
„Premium-Versicherung“ (wenn gebucht): Deckt Schäden am Außenbereich des Fahrzeugs ab, die typischerweise durch ein von außen einwirkendes Ereignis entstehen (z. B. Unfall/Anstoß, Parkschaden, Vandalismus, Wildschaden, Glas, Spiegel, Felgen/Reifen), jeweils vorbehaltlich der Versicherungsbedingungen und ohne Vorsatz/grobe Fahrlässigkeit/Alkohol/Drogen/unerlaubte Nutzung. Nicht umfasst sind Innenraumschäden aus unsachgemäßer Verwendung (z. B. Brandlöcher, Schnitte, Tier-/Verschmutzungsschäden), sowie Fehlbetankung, Schlüsselverlust, Unterboden-/Dachaufbauten-Schäden, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart.
Obliegenheitsverletzungen (z. B. verspätete Meldung, Fahren ohne erforderliche Fahrerlaubnis) können zum Deckungsverlust führen; die Mieter:in haftet für daraus resultierende Kosten.
§ 9 – Unfall, Schadensfall, Diebstahl – Dokumentationspflicht
Unverzüglich melden: jeden Unfall/Schaden/Diebstahl sofort dem Vermieter; bei Fremdbeteiligung zusätzlich Polizei (Akte/Protokollnummer).
Pflichtnachweise: Fotos (Gesamt/Detail/Umfeld), Europäischer Unfallbericht, Polizeibericht/Aktenzahl.
Unterlassene Dokumentation: schuldhaftes Unterlassen kann zu Beweisnachteilen, Versicherungskürzungen und Mehrkosten führen; der Vermieter verrechnet eine Aufwandsentschädigung gemäß Anlage 1 (Nachweis eines geringeren Schadens möglich).
§ 10 – Verwaltungsübertretungen, Maut & Weitergabe von Lenkerdaten
Verkehrsstrafen, Parkstrafen, Ersatzmauten, Maut-/Vignettenverstöße etc. während der Mietzeit trägt die Mieter:in.
Der Vermieter erteilt Lenkerauskünfte und darf Lenker-/Mieterdaten an Behörden sowie berechtigte Dritte (z. B. Parkraum-/Mautbetreiber, Geschädigte/Versicherer) weitergeben, wenn dies zur Durchsetzung/Abwehr von Ansprüchen oder zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich ist.
Für die Bearbeitung solcher Fälle wird pro Vorgang eine Bearbeitungsgebühr von 36 € inkl. USt verrechnet (zzgl. Originalbeträge/Fremdspesen).
§ 11 – Telematik/GPS & Datenschutz
Fahrzeuge können mit Telematik/GPS ausgestattet sein (Diebstahlschutz, Wartung, Vertragsdurchsetzung). Verarbeitung auf Basis berechtigter Interessen; Details in der Datenschutzerklärung.
Zum Zweck der Vertragsdurchführung und Zahlungsabwicklung werden erforderliche Daten zwischen Orcar rental e.U. und Orcar rental GmbH ausgetauscht (Art. 6 Abs. 1 lit. b/f DSGVO).
§ 12 – Vorzeitige Beendigung, Herausgabe, Zurückbehalt
Bei wesentlichen Pflichtverstößen (z. B. Zahlungsverzug, missbräuchliche Nutzung, unzulässige Auslandsfahrt) kann der Vermieter außerordentlich kündigen und das Fahrzeug sofort herausverlangen.
Ein Zurückbehaltungsrecht am Fahrzeug besteht nicht.
§ 13 – Haftung des Vermieters
Haftung für Schäden bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit; bei leichter Fahrlässigkeit nur für Personenschäden.
Keine Haftung für indirekte Schäden/entgangenen Gewinn und im Fahrzeug belassene Gegenstände, soweit gesetzlich zulässig.
§ 14 – Winterreifen/Schneeketten & Vignette/Maut (Österreich)
Die Mieter:in beachtet die situative Winterausrüstungspflicht (u. a. § 102 Abs. 8 KFG) und hat bei entsprechenden Bedingungen Winterreifen/Schneeketten zu verwenden. Schäden/Strafen aus Nichtbeachtung trägt die Mieter:in.
Fahrzeuge können mit digitaler Vignette ausgestattet sein. Nicht umfasst sind
Streckenmaut-Abschnitte (z. B. A13 Brenner, A10 Tauern/Katschberg, S16 Arlberg); diese sind vor Ort von der Mieter:in zu tragen.
§ 15 – Fair Wear & Tear (Kurzdefinition)
Als normale Abnutzung gelten u. a.: leichte, polierbare Mikrokratzer, einzelne kleine Steinschläge ohne Lackdurchbruch, geringfügig abgenutzte Reifen/Bremsen im üblichen Rahmen, leichte Verschmutzung (saug-/wischbar).
Nicht als Fair Wear & Tear gelten u. a.: Dellen, Lackschäden mit Durchbruch, Risse an Glas/Spiegel, verbrannte/stark verschmutzte Innenraumteile, Tier-/Geruchsschäden, Felgenbordsteinschäden.
§ 16 – Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Online-Streitbeilegung
Es gilt österreichisches Recht (ohne Kollisionsrecht/UN-Kaufrecht).
Gerichtsstand: für Unternehmer der Sitz des Vermieters; für Verbraucher der gesetzliche.
ODR-Plattform: europa.eu/consumers/odr. Keine Verpflichtung zur Teilnahme an AS-Verfahren.
§ 17 – Schlussbestimmungen
Änderungen/Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
Salvatorische Klausel: Anstelle unwirksamer Bestimmungen tritt die gesetzliche Regelung.
Anlage 1 – Gebühren- und Pauschalenübersicht (fix)
Beträge inkl. USt, sofern nicht anders ausgewiesen. Es gilt die bei Vertragsbeginn veröffentlichte Fassung.
• Bearbeitungsgebühr je Verwaltungsfall/Lenkerauskunft: 36 €
• Rauchverbot – Sonderreinigung/Ozon: 220 €
• Übermäßige Innenraumverschmutzung (stark, aber nicht biologisch): 120 €
• Biologische Verunreinigung (z. B. Erbrechen, Blut, Tierurin): 250 €
• Fehlende Betankung: Treibstoff laut Tagespreis + Servicepauschale 24 €
• Schlüsselverlust/-beschädigung (inkl. Anlernen): Ersatzkosten + 30 € Abwicklung
• Verlust von Zulassung/Versicherungskarte/Warndreieck/Warnweste: Wiederbeschaffungswert
+ 15 € Abwicklung
• Fehlendes/defektes Zubehör (z. B. Kindersitz, Ladekabel): Wiederbeschaffungswert + 15 € Abwicklung
• Mehrkilometer: gemäß Tarif/Vertrag (netto zzgl. USt)
• Mahnpauschalen nach Fälligkeit: 1. Mahnung 12 € / 2. Mahnung 24 €
• Aufwandsentschädigung bei Obliegenheitsverletzung im Schadensfall (fehlende Fotos/Unfallbericht/Polizeimeldung): 60 €
• Rückführung/Abholung bei vertragswidriger Nutzung: tatsächliche Drittkosten + 30 € Abwicklung
• Nachträgliche Meldung von Auslandsfahrten in Nachbarländer: 75 €
• Zusatzgebühren für weitere Länder: laut vorab erteilter schriftlicher Bestätigung